Neue Coronaschutzverordnung ab dem 03.04.2022: Was gilt für den Sport?
Mit der Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.
Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter:
Landessportbund NRW - gültig ab 03.04.2022
Die Coronaschutzverordnung NRW