Förderung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
Die Sportjugend im Kreissportbund Recklinghausen fördert Kinder- und Jugendmaßnahmen!
Sportvereine im Kreis Recklinghausen können Fördermittel für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen beim Kreissportbund Recklinghausen beantragen. Die maximale Förderung beträgt 15 € pro Tag und Teilnehmer.
Informationen zu den Richtlinien und Kriterien zur Förderung von Kinder-und Jugendmaßnahmen
Förderfähige Kosten (Es müssen für alle förderfähigen Posten Beleg-Kopien eingereicht werden. Bitte rechnen Sie selbständig die nicht-förderfähigen Posten in Ihrer Abrechnung raus).
Weitere Förderbedingungen müssen bei Antragsstellung nachgewiesen werden: Der beantragende Sportverein ist Mitglied im Kreissportbund Recklinghausen e.V. | Nachweis einer gültige Jugendordnung | schriftliche Bestätigung der erweiterten Führungszeugnisse der Mitarbeitenden | Kinder-und Jugendmaßnahmen ab mind. 2 Tagen | Schutzkonzept ab 2025
Nutzen Sie bitte ausschließlich folgende Dokumente für den Antrag und Nachweis der Abrechnung einer Kinder- und Jugendfreizeit.
Dokumente für den Antrag einer Kinder- und Jugendfreizeit
(Einreichung bis zum 30.05.25 möglich)
Vorlage für die Beantragung von Maßnahmen
- Schutzkonzept
Dokumente, die spätestens vier Wochen nach der Freizeit eingereicht werden müssen:
Vorlage für die Kostenplanung/Abrechnung
- Belege entsprechend der Auflistung in der Abrechnungsdatei
- Rahmenprogramm
Informationen des Landessportbundes NRW findet ihr hier.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch unter der Nummer 0 23 64 – 50 67 404 an die Sportjugend im Kreissportbund Recklinghausen.